BGH: Unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung
Die Regelung in § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB ist auch in Fällen unmittelbar anwendbar, in denen der Hauptmieter mit der Weitervermietung der betreffenden Wohnung keinen Gewinn zu erzielen beabsichtigt, sondern sie als Arbeitgeber Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt. Urteil vom 17.01.2018, Az. VIII ZR 241/16
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