BGH: Schadenersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache erfordert keine Schadensbeseitigungsfrist

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Der Schadenersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung. Das Fristsetzungserfordernis gelte nur für die Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungspflichten. Bei der Pflicht, die übertragenen Räume schonend und pfleglich zu behandeln, handelt es sich dagegen um eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht. Urteil vom 28.02.2018, Az. VIII ZR 157/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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