BGH: Pflicht des Verwalters zur Anmeldung der Hausgeldansprüche der WEG im Zwangsversteigerungsverfahren

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Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 I Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden. Urteil vom 08.12.2017, Az. V ZR 82/17,

Author: RAe Kasburg und Klein

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