BGH: Mieter weiß gestrichener Wohnung haftet bei Rückgabe mit buntem Anstrich

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Gibt der Mieter eine bei Übernahme weiß gestrichene Wohnung bunt gestrichen an den Vermieter zurück, haftet er auf Schadenersatz, denn eine bunt gestrichene Wohnung werde von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert und mache eine Neuvermietung praktisch unmöglich. Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 416/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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