BGH: Kostentragung des Sondereigentümers für die Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht
Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Urteil v. 28.10.2016, Az. V ZR 91/16
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