BGH: Keine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen geplanter Erweiterung benachbarten Modehauses
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnises wegen der geplanten Erweiterung eines benachbarten Modehauses ist unwirksam, wenn dem Eigentümer durch den Fortbestand des Mietverhältnisses kein „erheblicher Nachteil“ entsteht. Urteil v. 27.09.2017, Az. VIII ZR 243/16
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