BGH: Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht nach Zustimmung zu Mieterhöhung
Der Mieter hat kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die in den §§ 558 ff. BGB vorgesehenen Bestimmungen zum Schutz des Mieters tragen den Interessen des Mieters ausreichend Rechnung. Urteil vom 17.10.2018, Az. VIII ZR 94/17
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