BGH: Kein Auszug trotz Kündigung – Mieter müssen kräftig nachzahlen

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Mieter, denen ordnungsgemäß gekündigt wurde, die aber trotzdem nicht ausziehen, müssen für diese Monate mit einer Nachzahlung rechnen. Denn der Vermieter darf nach verstrichener Kündigungsfrist die ortsübliche Miete ansetzen. Und der Maßstab dafür ist eine Neuvermietung. Der Vermieter darf daher so viel Geld verlangen, wie er von einem neuen Mieter hätte bekommen können und muss sich nicht an die Begrenzungen und Fristen halten, die bei normalen Mieterhöhungen vor allzu hohen Forderungen schützen solle. Urteil v. 18.01.2017, Az. VIII ZR 17/16

Author: RAe Kasburg und Klein

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