BGH: Gewerberaummietverhältnis: Nachträgliche Korrektur der Betriebskostenabrechnung auch nach vorbehaltloser Erstattung von Guthaben möglich

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Auch bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht. BGH, Urteil vom 10.07.2013, Az. XII ZR 62/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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