BGH: Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen ist unwirksam
Eine Regelung in einem Formularmietvertrag, durch die ein Vermieter die nach dem Gesetz vorgesehene sechsmonatige Verjährung seiner Ersatzansprüche nach Rückgabe der Mietsache verlängert, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Urteil vom 08.09.2017, Az. VIII ZR 13/17
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