BGH: Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen ist unwirksam

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Eine Regelung in einem Formularmietvertrag, durch die ein Vermieter die nach dem Gesetz vorgesehene sechsmonatige Verjährung seiner Ersatzansprüche nach Rückgabe der Mietsache verlängert, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Urteil vom 08.09.2017, Az. VIII ZR 13/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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