BGH: Falschparker müssen keine unangemessen hohen Abschleppkosten zahlen
Falschparker müssen dem Besitzer einer Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten, sondern nur die ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und die Vorbereitung des Abschleppvorgangs zahlen. Urteil vom 04.07.2014, Az. V ZR 229/13
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