BGH: Falschparker müssen keine unangemessen hohen Abschleppkosten zahlen

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Falschparker müssen dem Besitzer einer Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten, sondern nur die ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und die Vorbereitung des Abschleppvorgangs zahlen. Urteil vom 04.07.2014, Az. V ZR 229/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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