BGH: Estricharbeiten in älterem Mietwohnungsgebäude begründen keinen Anspruch auf höheren Tritt- und Luftschallschutz
BGH: Estricharbeiten in älterem Mietwohnungsgebäude begründen keinen Anspruch auf höheren Tritt- und Luftschallschutz
BGH, Urteil vom 05.06.2013
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