BGH: Eigentümergemeinschaft kann einheitlichen Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern beschließen
Wohnungseigentümer können den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen beschließen, wenn das Landesrecht eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen vorsieht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Urteil vom 07.12.2018, Az. V ZR 273/17
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