BGH: Betriebskostenabrechnung für ein Grundstück mit gewerblicher und zu Wohnzwecken ausgewiesener Nutzung

No Comments »

1. Bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück bedarf es bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten.
2. Die Praxis der Grundsteuererhebung zur Festsetzung des Einheitswertes auf einen lange zurückliegenden Zeitpunkt führt dazu, dass die konkrete Ertragssituation auf dem Grundstück keine Auswirkungen auf den aktuellen Grundsteuerbescheid hat. Urteil v. 10.05.2017, Az. VIII ZR 79/16

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.