BGH: Berufsbedingter Wohnortwechsel kein Grund für Kündigung langfristigen Fitnessstudio-Vertrags

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Ein berufsbedingter Wohnortwechsel berechtigt den Kunden eines Fitnessstudios grundsätzlich nicht dazu, seinen langfristigen Vertrag mit dem Studio außerordentlich zu kündigen. Urteil v. 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15

Author: RAe Kasburg und Klein

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