BGH: Anschlussinhaber haftet nicht für illegales Filesharing volljähriger Familienmitglieder

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Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. Die Klage vier führender deutscher Tonträgerhersteller auf Erstattung von Abmahnkosten wurde damit abgewiesen. Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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