BGH: Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrenden bei Parkplatzunfall

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Steht fest, dass sich die Kollision beim Rückwärtsfahren ereignete, so spricht auch bei Parkplatzunfällen ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür, dass der Rückwärtsfahrende seiner Sorgfaltspflicht nach § 1 StVO in Verbindung mit der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO nicht nachgekommen ist und den Unfall dadurch (mit)verursacht hat. Dies gelte nicht, wenn zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Fahrzeug im Kollisionszeitpunkt bereits stand, als der andere rückwärtsfahrende Unfallbeteiligte mit seinem Fahrzeug in das Fahrzeug hineingefahren ist. Urteil v. 11.10.2016, Az. VI ZR 66/16

Author: RAe Kasburg und Klein

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