BGH: Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer bezüglich einer Jahresabrechnung
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung – von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar. Urteil v. 22.06.2018, Az. V ZR 193/17
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