AG München: Vermieter muss quasi unsichtbare Parabolantenne dulden
Der Vermieter muss eine vom Mieter auf dem Balkon installierte Parabolantenne dulden, wenn diese quasi unsichtbar ist. Das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon ist nach Auffassung des AG München ein zulässiger Mietgebrauch, wenn dadurch die Rechte des Vermieters nicht nennenswert beeinträchtigt werden. Urteil v. 22.10.2015, Az. 412 C 11331/15
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