AG München: Untervermietung bei nachträglicher Verschlechterung der Vermögenslage zu gestatten
Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Mieters nach Mietvertragsschluss so verschlechtern, dass die Miete nicht mehr vollständig bezahlt werden kann, kann vom Vermieter verlangt werden, dass er für einen Teil der Wohnung die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt. Urteil vom 15.10.2013, Az. 422 C 13968/13.
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