AG München: Kein Verzug des Verwalters mit der Erstellung der Jahresabrechnung, wenn ihm die erforderlichen Unterlagen fehlen

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Der Verwalter kommt mit der Erstellung der Jahresabrechnung nicht in Verzug, wenn er nicht mehr im Besitz der erforderlichen Unterlagen ist. Urteil vom 29.04.2014, Az. 484 C 32552/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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