AG München: Außerordentliche Kündigung bei falscher Selbstauskunft des Mieters ist wirksam

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Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter. Urteil vom 30.06.2015, Az.: 411 C 26176/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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