AG München: Außerordentliche Kündigung bei falscher Selbstauskunft des Mieters ist wirksam
Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter. Urteil vom 30.06.2015, Az.: 411 C 26176/14
Comments are closed.