AG München: Anpflanzen eines Baumes auf Balkon in der Regel mietvertragswidrig
Pflanzt ein Mieter ohne Genehmigung des Vermieters einen Baum auf einem Balkon oder auf einer Loggia an, kann der Vermieter dessen Entfernung verlangen. Das Anpflanzen eines Baumes auf einem Balkon ist nach der Verkehrsanschauung unüblich und entspricht nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache. Urteil v. 01.07.2016, Az. 461 C 26728/15
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