AG Gelsenkirchen: Darlegung einer Eigenbedarfssituation

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Für eine wirksame Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter darlegen, dass er gerade die vom Mieter innegehaltenen Räumlichkeiten benötigt, um seine Bedarfssituation zu decken. Dem ist nicht genüge getan, wenn der Vermieter nichts zu weiteren im seinem Eigentum stehenden Wohnungen vorträgt. Urteil vom 18.02.2014, Az. 210 C 238/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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