AG Düsseldorf: Mieter dürfen im Stehen urinieren

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Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen. Urteil vom 20.01.2015, Az. 42 c 10583/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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