AG Karlsruhe: Umlage von Wartungskosten in der Betriebskostenabrechnung
Die Wartungsarbeiten einer Gasetagenheizung können gem. § 2 Nr. 4d BetrKV umlagefähige Betriebskosten darstellen. Eine Umlage der Wartungskosten erfordert allerdings, dass diese in den mietvertraglichen Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen sind. Urteil vom 28.01.2014, Az. 5 C 452/13
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