BVerwG: Mischkonsum von Cannabis und Alkohol schließt auch ohne Zusammenhang mit Teilnahme am Straßenverkehr Fahreignung aus

No Comments »

Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol begründet selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht. Urteil vom 14.11.2013, Az. 3 C 32.12

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.