BVerwG: Mischkonsum von Cannabis und Alkohol schließt auch ohne Zusammenhang mit Teilnahme am Straßenverkehr Fahreignung aus
Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol begründet selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht. Urteil vom 14.11.2013, Az. 3 C 32.12
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