LG Hamburg: Installation eines Klimaanlagengeräts auf dem Flachdach ist eine bauliche Veränderung

No Comments »

Bei der Installation eines Klimaanlagengeräts auf dem Flachdach handelt es sich um eine bauliche Veränderung i.S.d. § 22 I WEG, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Urteil vom 06.06.2014, Az. 318 S 131/13

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.