23. November 2017
RAe Kasburg und Klein
Räumt die notarielle Teilungserklärung dem jeweiligen Eigentümer einer Wohnungseigentumseinheit das Recht ein, näher bezeichnete nicht überbaute Teile des Grundbesitzes allein – unter Ausschluss sämtlicher übrigen Miteigentümer – als Kfz-Stellplatz zu nutzen, wird eine entsprechende Eintragung in die betroffenen Grundbücher bewilligt und beantragt; soll die Eintragung in die Grundbücher nur auf gesondertes Ersuchen an den amtierenden Notar erfolgen und reicht der Notar die notarielle Urkunde zum Vollzug ein, mit dem Bemerken,…
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22. November 2017
RAe Kasburg und Klein
1. Die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt einen erheblichen Nachteil beim Vermieter selbst voraus; ein Nachteil bei einer mit der vermietenden Gesellschaft persönlich und wirtschaftlich verbundenen „Schwestergesellschaft“ reicht insoweit nicht aus. 2. Zum Erfordernis einer konkreten Darlegung eines „erheblichen Nachteils“ des Vermieters bei der Verwertungskündigung. Urteil vom 27.09.2017, Az. VIII ZR 243/16
22. November 2017
RAe Kasburg und Klein
1. Zur Rücksichtnahmepflicht unter Mietern bei (Kinder-)Lärm aus der Nachbarwohnung eines Mehrfamilienhauses. 2. Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm bedarf es nicht der Vorlage eines detaillierten Protokolls. Es genügt vielmehr grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten. Beschluss vom 22.08.2017, Az. VIII ZR 226/16
22. November 2017
RAe Kasburg und Klein
In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist die Zeit nicht einzuberechnen, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer genehmigt war. Urteil vom 28.06.2017, Az.-2-13 S 191/14
21. November 2017
RAe Kasburg und Klein
1. Der Vermieter preisgebundenen Wohnraums ist grundsätzlich nicht gehindert, gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 WoBindG die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 S. 2 II. BV zu erhöhen, wenn sich die im Mietvertrag enthaltene Formularklausel über die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als unwirksam erweist. 2….
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