BGH: Bestimmungen zu lebenslangem Wohnrecht der Mieter in Immobilienkaufvertrag als echter Vertrag zugunsten Dritter
Bei im Kaufvertrag enthaltenen Bestimmungen zum lebenslangen Wohnrecht der Mieter kann es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB handeln, der dem Mieter der betreffenden Wohnung eigene Rechte gegenüber dem Käufer als neuem Vermieter einräumt. Urteil v. 14.11.2018, Az.: VIII ZR 109/18
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