AG München: Kein eigenmächtiger Austausch von Fenstern bei Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft für Außenanstrich
Der Austausch von Fenstern ist, sofern die Eigentümergemeinschaft für den Außenanstrich zuständig ist, in der Regel Sache der Eigentümergemeinschaft. Urteil v. 07.11.2014, Az. 481 C 12070/14 WEG
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