Archive: 22. August 2018

BGH: Mieter unrenoviert übernommener Wohnung muss auch bei „Renovierungsvereinbarung“ mit Vormieter ohne angemessenen Ausgleich keine Schönheitsreparaturen vornehmen

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Eine Klausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist auch dann unwirksam, wenn der Mieter sich gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen. Urteil v. 22.08.2018, Az. VIII ZR 277/16

BGH: Mieterhöhung und das Erfordernis der Besichtigung einer Wohnung durch Sachverständigen

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1. Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der Pflicht des Vermieters zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich Genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können. Der Sachverständige muss somit eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die…

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LG Heidelberg: Jeder einzelne Erwerber muss das Gemeinschaftseigentum abnehmen

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1. Die Frist für Ansprüche aus Mängeln am Gemeinschaftseigentum beginnt erst zu laufen, wenn der letzte Erwerber die Abnahme erklärt hat. 2. Fehlt eine vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit einzelnen Erwerbern, kann sich der Bauträger grundsätzlich immer noch auf eine konkludente Abnahme berufen. 3. An eine konkludente Abnahme sind hohe Anforderungen zu stellen. Urteil v. 28.02.2018, Az. 4 O 118/17 (vgl. auch BGH, Urteil vom 12.05.2016, Az. VII…

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BGH: Keine vorherige Fristsetzung des Vermieters für Schadensbeseitigung durch den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses

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Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser – auch nach Beendigung des Mietverhältnisses – nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf. Urteil…

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