Archive: 6. August 2018

BGH: Haftung für die Durchführung von Beschlüssen im Innenverhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft

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1. Die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer trifft den Verwalter und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft; daher begründen Pflichtverletzungen des Verwalters, die sich auf die Durchführung von Beschlüssen beziehen, keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft. 2. Ein Wohnungseigentümer kann von dem Verwalter verlangen, dass er seine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG erfüllt; dieser Anspruch kann ggf. im Klageweg durchgesetzt werden….

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LG Düsseldorf: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer umfasst auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder

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1. Der Beschluss über die nachträgliche Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ist von der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer gedeckt, denn das nordrhein-westfälische Landesrecht sieht in § 49 VII 3 BauO NRW eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vor. 2. Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer umfasst auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder. Urteil vom 20.09.2017, Az. 25 S 32/17