BGH: Verletzte müssen nach Unfall nicht unbedingt auf Polizei

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Nach einem Autounfall müssen Verletzte nicht immer am Unfallort auf die Polizei warten. Vielmehr dürfen sie sich unter Umständen schnell im Krankenhaus versorgen lassen, ohne sich gleich wegen Fahrerflucht strafbar zu machen. Urteil vom 27.08.2014, Az. 4 StR 259/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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