BGH: Angebot zur Änderung der Betriebskostenumlagevereinbarung

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Die Ankündigung über die Umlage weiterer Nebenkosten sowie die nachfolgende Übersendung einer Abrechnung stellt ein Angebot zur Änderung der Betriebskostenumlagevereinbarung dar. Urteil vom 09.07.2014, Az. VIII ZR 36/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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