LG Köln: Erdgeschossmieter können zum abendlichen Abschließen der Eingangstür verpflichtet werden

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Mieter einer Erdgeschosswohnung können in der Hausordnung verpflichtet werden, abends die Eingangstür des Hauses abzuschließen. Eine solche Klausel sei weder überraschend noch benachteilige sie den Mieter unangemessen. Urteil vom 25.07.2013, Az.: 1 S 201/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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