AG München: Laub vom Nachbargrundstück begründet in «durchgrünter Wohngegend» keinen Ausgleichsanspruch

No Comments »

Laub vom Nachbarn ist ohne Anspruch auf einen nachbarrechtlichen Ausgleich zu dulden, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen den Charakter der Wohngegend prägt. Dies geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor. Wer das Wohnen im Grünen als Lagevorteil genieße, müsse auch den damit verbundenen Nachteil der erhöhten Grundstücksverschmutzung durch Laub in Kauf nehmen. Urteil vom 26.02.2013, Az. 114 C 31118/12

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.