BGH: Ansprüche aus Gebrauchtwagen-Garantie dürfen nicht von Wartung in Vertragswerkstatt abhängig gemacht werden

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Eine Wartungsklausel in den Bedingungen einer entgeltlichen Gebrauchtwagen-Garantie, die die Garantieansprüche des Käufers davon abhängig macht, dass er den Wagen in einer Vertragswerkstatt warten lässt, ist wegen unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Der Käufer kann sein Fahrzeug somit auch in einer freien Werkstatt warten lassen, ohne die Garantie zu verlieren. Urteil vom 25.09.2013, Az. VIII ZR 206/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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