BGH: Mandatierung eines Rechtsanwalts durch den Wohnungseigentumsverwalter im Beschlussanfechtungsverfahren

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Nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage (§ 43 Nr. 4 WEG) kann der Verwalter die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Vertretungsmacht gemäß § 27 II Nr. 2 WEG im Außenverhältnis umfassend vertreten und einen Rechtsanwalt beauftragen. BGH, Urteil vom 05.07.2013, Az. V ZR 241/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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