AG München: Ausparkvorgang dauert noch 30 auf Fahrbahn zurückgelegte Meter an
Beim Ausparken ist der Einfahrvorgang in den fließenden Verkehr erst abgeschlossen, wenn eine Strecke von 30 Metern mit angepasster Geschwindigkeit fahrbahnparallel zurückgelegt wurde. Davor spricht bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, das sich im fließenden Verkehr befindet, der erste Anschein für das Verschulden des Einfahrenden. AG München, Urteil vom 25.01.2013, Az. 344 C 8222/11 (rechtskräftig)
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