AG München: Eigenbedarfkündigung auch gegenüber sozial schlecht gestellter Mieterin

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Ein geltend gemachter, auf nachvollziehbaren Gründen beruhender Eigenbedarf kann die Kündigung eines Mietverhältnisses auch dann rechtfertigen, wenn die Mieterin sozial schlecht gestellt ist. Urteil v. 26.07.2018, Az. 433 C 19586/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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