BGH stärkt Schutz des Mieters vor Eigenbedarfskündigungen bei Erwerb des Wohnraums durch Personengesellschaft

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Die in § 577a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1a Satz 1 BGB vorgesehenen Kündigungsbeschränkung beim Erwerb vermieteten Wohnraums durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfordert keine beabsichtigte Wohnungsumwandlung. Für ein Eingreifen der dreijährigen Sperrfrist reicht vielmehr jede Veräußerung eines mit Mietwohnraum bebauten Grundstücks an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder an mehrere Erwerber aus, da sich bereits hierdurch das Verdrängungsrisiko für den Mieter erhöht und dieser insoweit schutzbedürftig ist. Urteil v. 21.03.2018, Az. VIII ZR 104/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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