KG: Anordnung einer Nachlasspflegschaft für Anspruch gegen Nachlass auf Räumung

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Bei unbekannten Erben eines verstorbenen Wohnraummieters ist durch das Nachlassgericht gemäß § 1961 BGB eine Nachlasspflegschaft anzuordnen, sofern der Vermieter dies beantragt, um einen Anspruch gegen den Nachlass auf Räumung geltend zu machen. Der Umstand, dass der Mieter vermögenslos war beziehungsweise der Nachlass voraussichtlich dürftig ist, steht dem nicht entgegen. Beschluss vom 02.08.2017, Az. 19 W 102/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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