BGH: Zulässige Heckenhöhe richtet sich nach Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks
Bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, ist die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen. Urteil v. 02.06.2017, Az. V ZR 230/16
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