LG Bielefeld: Rauch- und Ruß-Klausel in der Hausratsversicherung umfasst auch durch Qualm entstandene Schäden infolge angebrannten Essens

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Nach einem Urteil des Landgerichts Bielefeld umfasst in der Hausratversicherung eine Klausel, wonach «ebenfalls» Schäden durch Rauch und Ruß versichert sind, die durch Fehlfunktion einer Verbrennungseinrichtung oder Feuerstelle innerhalb der Versicherungsräume entstanden sind, nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auch Schäden, die durch den Qualm verursacht wurden, der entsteht, wenn Essen in einem Topf «anbrennt». Die exakte physikalische Definition der Begriffe «Rauch» und «Ruß» sei insoweit nicht maßgeblich. Urteil v. 15.06.2016, Az. 22 S 39/16

Author: RAe Kasburg und Klein

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