LG Berlin: Wohnungseigentümer müssen genaue Art der Ausführung von Baumaßnahmen festlegen

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Die Wohnungseigentümer müssen bei baulichen Maßnahmen deren genaue Ausführung festlegen. Die Entscheidung über die Art der Ausführung kann grundsätzlich nicht dem Verwalter überlassen werden. Urteil vom 20.01.2015, Az. 55 S 130/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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