LG Berlin: Wohnungseigentümer müssen genaue Art der Ausführung von Baumaßnahmen festlegen
Die Wohnungseigentümer müssen bei baulichen Maßnahmen deren genaue Ausführung festlegen. Die Entscheidung über die Art der Ausführung kann grundsätzlich nicht dem Verwalter überlassen werden. Urteil vom 20.01.2015, Az. 55 S 130/14
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