AG München: „Scheckheftgepflegt“ ist Beschaffenheitsvereinbarung

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Wer als Privatperson einen Pkw als „scheckheftgepflegt“ anbietet, muss sich dies später beim Verkauf an eine Privatperson als Beschaffenheitsvereinbarung zurechnen lassen. Folge ist, dass ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss insoweit nicht greift. Urteil vom 05.05.2015, Az.: 191 C 8106/15

Author: RAe Kasburg und Klein

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