AG München: «Promovierter Arsch» darf beleidigenden Mietern kündigen

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Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter mit der Äußerung «Sie promovierter Arsch», kann dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Das AG hielt die fristlose Kündigung durch den Vermieter im konkreten Fall insbesondere mit Blick auf den Umstand für gerechtfertigt, dass der Vermieter und die Mieter im gleichen Haus wohnten. Urteil vom 28.11.2014, Az. 474 C 18543/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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