OLG Brandenburg: Flächenabweichung im Gewerberaummietrecht

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1. Für die Ermittlung von Gewerberaumflächen existieren keine allgemein anerkannten Berechnungsgrundlagen. Da im Falle der Vermietung von Gewerberäumen nicht die Wohn-, sondern die Nutzfläche maßgeblich ist, kann der Mieter solcher Räume eine Berechnung auch nicht nach den Regeln für Wohnraum erwarten.
2. Für Gewerberäume stellt die DIN 277 eine mögliche und zulässige Berechnungsgrundlage dar. Die DIN 277 macht keine Vorgaben dazu, mit welcher Quote die Fläche von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe unterhalb bestimmter Maße anzurechnen ist. Urteil vom 06.01.2015, Az 6 U 134/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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